Kosten und Versicherung

Kostenerstattung

Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie die Möglichkeit, die Kostenerstattung für zahnmedizinische Behandlungen zu wählen (WICHTIG: Nicht für die anderen Bereiche wählen!!!). Sie erhalten dann alle Leistungen eines Privatpatienten, sofern es eine GKV-richtlinienkonforme Leistung ist, aber auch eine Privatrechnung im Anschluss. Diese reichen Sie dann bei Ihrer GKV ein und bekommen alle Leistungen aus dem GKV-Katalog erstattet. Den Restbetrag tragen Sie dann selbst oder reichen dies bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Somit profitieren Sie aber automatisch vom höchsten Standard, denn die GKV übernimmt bei zahnmedizinischen Behandlungen nur noch das, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist, sofern die Richtlinien erfüllt sind.

Dies kann sich für Sie v.a. bei Wurzelkanalbehandlungen positiv auf die Prognose auswirken.

Fällt eine Behandlung nicht in die GKV-Richtlinien, so muss bei Behandlungswunsch der Zahn immer privat behandelt werden (evtl. hilft Ihnen auch hierbei Ihre Zusatzversicherung. Schauen Sie in Ihre Versicherungspolice).

Zahnzusatzversicherung

Dank des Finanzstabilisierungsgesetzes von Herrn Lauterbach werden Sie als Patient immer mehr zur Kasse gebeten werden. Darum wäre es ratsam, wenn Sie sich mit dem Thema der Zahnzusatzversicherung beschäftigen.

Wir dürfen Ihnen hierzu keinerlei Empfehlungen geben. Deshalb informieren Sie sich doch gerne selbst über:

dzvs.de

www.waizmanntabelle.de